Naturschutz
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Lebensraumentwertung, Scheuchwirkung und Tötungsrisiko nach BNatSchG
Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und die Staatliche Vogelsschutzwarte stellt in einer Studie über die Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel fest, dass Windkraftanlagen nicht nur zu einem Tötungsrisiko führen, sondern auch zu einer Entwertung des Lebensraums.
Viele Vogelarten verlassen ihre angestammten Brutplätze und meiden Windkraftanlagen.
In einer Studie (Windkraft, Vögel, Lebensräume – Ergebnisse einer fünfjährigen BACI-Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel) konnte ebenfalls eine Scheuchwirkung auf Wiesenvögel nachgewiesen werden.
Kranichzug
Der Kranichzug erstreckt sich (RP Kassel, Artenschutz, Hr. Dr. Tamm und Staatl. Vogelschutzwarte Hr. Richarz) über einen breiten Korridor mit einzelnen Verdichtungsgebieten. Ein Kranichzug in geringer Höhe ist bei Schlechtwetterlagen möglich.
Gefahr durch Windkraftanlagen droht letztlich für alle Fledermauspopulationen und Waldbewohnern
Gefahren durch die immer größer dimensionierten Rotoren drohen laut Henrike und Holger Koerber vom AK Fledermausschutz vielen seltenen Fledermäusen. So kämen etwa 5 bis 20 dieser Waldbewohner, die in großer Höhe auf Insektenjagd gingen, pro Windrad und Jahr zu Tode. Dabei reichten bereits zwei tote Fledermäuse pro Windrad und Jahr aus, um eine stabile Population von 5000 Tieren innerhalb von lediglich 20 Jahren verschwinden zu lassen. Ebenso Kraniche, Gänse, Schwäne, Greifvögel, Schwarzstörche, Eulenarten und letztlich auch Wildkatzen und andere Waldbewohner können durch die Geräusche der Windräder vertrieben werden, so konstatiert es das Biologen Ehepaar Henrike und Holger Koerber.
Buchenholzbestand
Ein solcher Wald ist nach Auffassung von Naturschützern unbedingt zu erhalten und zu schützen. Greenpeace fordert einen unbedingten Schutz der Buchenwälder.
Buchenwälder schützen das Klima, sind die Heimat vieler Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und Erholungsorte für uns Menschen. Genau diese Wälder sind bedroht. Der Buchenholzbestand wird intensiv genutzt, was zu einer Vernichtung dieser Lebensräume führt.
Hier wird von Greenpeace sogar ein Einschlagstopp gefordert.
Der weltweit gestiegene Rohstoff- und Energiebedarf führt dazu, dass selbst Buchenholz als Brennholz in Kraftwerken verfeuert wird. Allein in den vergangenen 20 Jahren hat sich der Holzeinschlag in Deutschland verdoppelt. Dieser Raubbau in den alten Buchenwäldern vernichtet unsere wirksamsten natürlichen Klimaschützer. Denn Laubwälder mit alten, dicken Bäumen speichern besonders große Mengen des schädlichen Kohlendioxids (CO2). Noch 1990 konnten die Wälder in Deutschland 80 Mio. Tonnen CO2 aufnehmen. Gegenwärtig schätzt man zwei Mio. Tonnen.
Buchenwälder machen heute nur noch knapp fünf Prozent der Landfläche Deutschlands aus - und sogar diese sind in Gefahr.
Mopsfledermaus
Im Fledermaus-Gutachten (Institut für Tierökologie und Naturbildung, 2012, Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten) wird unter dem Kapitel Konfliktrisiko ausgeführt, dass aufgrund des Flugverhaltens im offenen Luftraum bis Baumkronenniveau und darüber hinaus für diese Fledermausart eine Kollisionsgefährdung anzunehmen ist. Gemäß des schlechten Erhaltungszustandes und ihrer Seltenheit in Hessen werden um die Wochenstubenkolonien (bislang 6) Tabuzonen empfohlen (Radius von 5 km). Das Konfliktpotential für direkte Wochenstubenverluste ist im Wald gegeben.
Im Leitfaden Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, HMUELV / HMWVL Windkraft und Naturschutz in Hessen wird ausgeführt, dass sich die Mopsfledermaus in Hessen in einem sehr ungünstigen Erhaltungszustand befindet.
Es sind nur wenige Wochenstubenkolonien nachgewiesen, u.a. bei Neukirchen/Stoppelsberg, Lenderscheid/Knüllwald, Berghofen/Rothaargebirge, Elmshausen/Lahntal, Hilders und Hauneck.
Daher wird ein Mindestabstand von 5 km zu den nachgewiesenen Wochenstubenquartieren und Kolonien der Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, d.h. Mopsfledermaus empfohlen.
In der Burg Hauneck wurden Wochenstubenkolonien von Mopsfledermäusen nachgewiesen.
Es wird vom Gutachten (Tierökologie) eine Tabuzone von 5 km vorgeschlagen.
Das Gebiet FD_010 und HEF_055 liegen in dem geforderten Radius von 5 km. Dies muss auch bei zukünftigen Planungen berücksichtig werden, somit können auf diesem Gebiet keine Windkraftanlagen errichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: