Landschaftsbild
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Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im §1 vor, dass Natur und Landschaft im besiedelten wie im unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen sind, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert auf Dauer gesichert sind. Genau dagegen wird mit dem Errichten und Betreiben von Windkraftanlagen verstoßen, da die Eigenart, Vielfalt, Schönheit und der Erholungswert zerstört werden. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erholungsraum des Menschen zu sichern ist. Schönheit der Landschaft gilt also nicht nur als Schutzziel in sich selbst, sondern auch als Schutzzweck für Erholung. Hier wird ihr also eine eigenständige beziehungsweise eine dienende Funktion zugeschrieben, dadurch wird der Ästhetik ein besonderes Gewicht verliehen.
Schädigung der Landschaft durch Windkraftanlagen
Behörden sprechen von einer Schädigung der Landschaft durch Windkraftanlagen. Im Genehmigungsverfahren wird von offizieller Seite selbst von einer “Vorbelastung” beziehungsweise “Vorschädigung” gesprochen, wenn bereits Windkraftanlagen vorhanden sind. Daraus folgt, dass Windkraftanlagen eine bewusste Schädigung der Landschaft sind.
Das Errichten von Windkraftanlagen ist dementsprechend besonders fahrlässig, wenn es noch keine Vorschädigung gibt.
Kunsthistoriker warnen vor Windkrafträdern!
Auf dem Kunsthistorikertag in Greifswald am 21.03.2013 warnen Denkmalpfleger und Kunsthistoriker vor der Zerstörung der jahrhundertealten Kulturlandschaften durch Windkraftanlagen. Professor Kilian Heck von der Uni Greifswald führt aus, dass die Windkraft-Technologie bereits weite Landstriche verschandelt habe.
500 Denkmalpfleger und Kunsthistoriker haben sich auf eine entsprechende Resolution zur Verschärfung bei Genehmigungen von Windkraftanlagen geeinigt.
Windkraftanlagen passen nicht in die Landschaft von Rothenkirchen
In vielen Studien konnte aufgezeigt werden, dass Menschen eine Landschaft als unattraktiv im Sinne von Ästhetik und Schönheit empfinden, sobald dort Windkraftanlagen vorhanden sind. Das bedeutet, das Landschaftsbild erfährt eine Entwertung durch Windkraftanlagen.
Dies spiegelt sich auch in den Anmerkungen der Flächensteckbriefe wider. Windkraftanlagen sind großtechnische Strukturen, die sich ästhetisch nicht in eine naturgeprägte Umwelt, wie sie Landschaften darstellen, einfügen. Windkraftanlagen werden als zerstörerische Eingriffe in Natur und Landschaft empfunden.
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